Allgemeine Geschäftsbedingungen der café+co Deutschland GmbH

1. Allgemein

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten, soweit die Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Sie sind Bestandteil des Vertrages. Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z. B. Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor: sie dürfen Dritten nicht – auch nicht auszugsweise oder in Form vom Besteller – als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung zugänglich machen.

3. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebots von uns mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme des Angebotes, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Abreden, Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Preis und Zahlung

4.1 Die Preise basieren auf der Kostensituation zur Zeit unserer Angebotsangabe bzw. unserer Auftragsbestätigung. Bei nachträglich eintretenden Kostensteigerungen behalten wir uns Preisänderungen vor.

4.2 Die Preise gelten ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Wertsicherung und anderer absicherbarer Risiken. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu.

4.3 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung gegen Forderungen an uns sind nicht standhaft, es sei denn, die Zurückbehaltung oder Aufrechnung beruht auf unstreitigen oder rechtskräftigen Ansprüchen des Bestellers.

4.4 Bedarf es einer Geräteabholung aufgrund vorzeitiger Beendung einer Mindestumsatz-, Miet- oder Mietkaufvereinbarung ohne Einhaltung der vereinbarten Laufzeit oder aufgrund eines Zahlungsverzugs einer Rechnung von mehr als zwei Monaten, werden zusätzlich zu in der Vereinbarung getroffenen Vertragslaufzeit je Monatsbetrag separat Aufstell- und Abholgebühren in Höhe von 150€ zzgl. MwSt. als Kostenersatz fällig. Für Papierrechnungen wird je Beleg ein Kostenersatz von 2€ zzgl. MwSt. fällig.

5. Lieferzeit

5.1 Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung eventuell vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen (Genehmigung, Freigaben, etc.) sowie vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung.

5.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat oder ist vereinbart, dass der Besteller die Ware selbst oder durch einen Spediteur abholen lässt, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden wir die Versicherung bewirken, die dieser verlangt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung an uns beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder alle unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2 Bei Entstehen von Miteigentum entspricht unser Anteil dem Teil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zum Wert der neuen Sache ergibt.

6.3 Unser Eigentum darf nur durch café+co oder durch einen von café+co autorisiertes Unternehmen verändert oder bewegt werden.

7. Haftung für Mängel der Lieferung

7.1 Der Besteller hat die Lieferung sofort nach Eingang auf Mängel zu untersuchen und diese uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich erst später ein Mangel, der bei der Untersuchung nach Eingang der Lieferung nicht erkennbar war, so hat der Besteller die Mitteilung unverzüglich nach der Feststellung zu machen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

7.2 Alle diejenigen Teile sind von uns unentgeltlich nach unserer Wahl auszutauschen oder neu zu beliefern, die sich innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung, infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Baustoffe und mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt, herausstellen. Der Besteller hat die beanstandeten Teile zurückzusenden, falls wir ihn zur Rücksendung auffordern. Soweit sich die Beanstandungen als berechtigt erweisen, tragen wir die Kosten des Rücktransportes. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

7.3 Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Für die von uns schriftlich zugesicherten Eigenschaften unserer Waren sind die mit unseren Prüfeinrichtungen erzielten Ergebnisse maßgebend.

7.5 Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mangeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

7.6 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Besteller aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von café+co, seiner gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungs-gehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

7.7 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet café+co nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Absätze 7.6) und 7.7) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von café+co wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.8 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Recht des Bestellers auf Rücktritt

8.1 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen.

8.2 Liegt Leistungsverzug im Sinne der Lieferbedingungen vor, und gewährt der Besteller uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.

8.3 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

8.4 Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fristlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung.

8.5 Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

9. Versicherungsschutz und Haftung

Für von café+co installierte Automaten besteht sofern diese von café+co installiert wurden ab Wasserstopventil Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Betrieb der Verpflegungsautomaten entstehen. Ist die Zuleitung zum Wasserstopventil unzureichend gesichert (fehlendes Eckventil mit Absperrhahn) oder ähnliche Sperrvorrichtung mit Schließfunktion, so besteht keine Haftung durch café+co.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe der Ware. Die gesetzliche Gewährleistung, einschließlich Herstellergarantie für Automaten, erlischt durch den Einsatz von Fremdprodukten. Werden unrealistische Abweichungen von eingestellter Brühmenge zur tatsächlichen Warenbestellung, mittels Zählerwerk festgestellt, erlischt die Gewährleistung ebenfalls.

11. Sonstiges

11.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage beim zuständigen Gericht unseres Hauptsitzes zu erheben. Als Gerichtsstand gilt Regensburg der Sitz der Gesellschaft als vereinbart. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

11.2 Sonstige Vereinbarungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11.3 Kündigungen von Mindestumsatz-, Miet- oder Mietkaufvereinbarungen oder sonstiger Verträge und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mittels eingeschriebenen Briefes. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich herausstellen, dass diese Regelungen eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

11.5 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973“ ist ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil der Verkaufs- und Lieferbedingungen der café+co Deutschland GmbH.

Stand: Wenzenbach / Regensburg, 01.01.2023